Informationen zur Zusammenarbeit
Wie schön, dass Sie sich für eine Zusammenarbeit interessieren!
- Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen
- Kostenübernahme durch die privaten Krankenkassen
- Verfügbarkeit & Preise
- Gespräche vor Ort und/oder per Videotelefonie (Zoom)
- Erste Schritte mit Zoom
1. Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen
Ich bin Diplom-Psychologin mit systemischer Zusatzausbildung und betreibe eine reine Privatpraxis, das heißt, die Kosten werden in der Regel nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Es gibt die Möglichkeit, die Therapie selbst zu zahlen oder – falls Sie privat versichert sind – die Kostenübernahme durch die PKV anzufragen. Eine Garantie für die Übernahme der Kosten kann ich jedoch nicht geben, da die Verträge sehr unterschiedlich sind.
Das Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen:
In bestimmten Fällen, wenn nachweislich kein Therapieplatz bei eine*r approbierten Therapeut*in mit Kassensitz in zumutbarer Entfernung und mit zumutbarer Wartezeit zur Verfügung steht (was heutzutage häufig der Fall ist), kann ein Antrag auf Kostenerstattung bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden, der normalerweise von diesen innerhalb von 3 Wochen beantwortet werden muss.
Hier finden Sie eine Vorlage für den Antrag mit den entsprechenden Voraussetzungen!
Wir helfen Ihnen gerne dabei, den Antrag bei Ihrer Krankenversicherung zu stellen! Melden Sie sich einfach.
2. Kostenübernahme durch die privaten Krankenkassen
Viele private Kassen erstatten Psychotherapie durch eine*n approbierte*n Psychotherapeut*in, d.h. solche, die prinzipiell über die gesetzlichen Kassen abrechnen könnten, jedoch keinen Kassensitz haben, sondern eine Privatpraxis (ganz schön kompliziert, ich weiß ;). Ich habe keine Approbation, sondern arbeite unter dem Heilpraktikergesetz.
Auch bei den privaten Kassen gibt es ein Kostenerstattungsverfahren ähnlich dem der gesetzlichen Kassen, nur weniger einheitlich geregelt und hängt stark von dem individuellen Vertrag/Tarif ab.
a) Tarifabhängigkeit
Manche private Krankenversicherungen erstatten Psychotherapie generell nur bei approbierten Psychotherapeuten.
Andere Tarife ermöglichen eine teilweise oder sogar vollständige Erstattung für Heilpraktiker für Psychotherapie oder andere nicht approbierte Therapeuten.
b) Notwendigkeit und Einzelfallentscheidungen
In Einzelfällen kann eine private Krankenkasse eine Therapie bei einem nicht approbierten Therapeuten übernehmen, wenn nachgewiesen wird, dass kein approbierter Therapeut mit freien Kapazitäten in zumutbarer Zeit und Entfernung verfügbar ist.
Hier kann es helfen, dem Versicherer eine Liste mit Absagen oder langen Wartezeiten von approbierten Therapeuten vorzulegen.
c) Ärztliche Verordnung / Gutachterliche Stellungnahme
Manche privaten Versicherungen verlangen eine ärztliche Verordnung oder ein Gutachten eines Facharztes (z. B. eines Psychiaters), um eine Ausnahmegenehmigung für einen nicht approbierten Therapeuten zu erteilen.
d) Heilpraktikerregelung
Viele private Versicherungen übernehmen in bestimmten Tarifen Heilpraktikerleistungen, wenn sie als solche abgerechnet werden. Mit diesen kann auch eine Psychotherapie bei eine*r nicht approbierten Psychotherapeut*in ganz oder zumindest teilweise abgedeckt werden.
Empfohlene Vorgehensweise:
– Tarif prüfen: Sie sollten sich bei ihrer Versicherung erkundigen, ob Psychotherapie durch nicht approbierte Therapeuten im Tarif vorgesehen ist.
– Schriftliche Anfrage stellen: Eine offizielle Anfrage bei der Krankenkasse mit Begründung (z. B. Wartezeiten, fehlende Alternativen) kann hilfreich sein.
– Alternativen aufzeigen: Falls die Versicherung Heilpraktikerleistungen erstattet, kann eine Abrechnung über diesen Weg möglich sein.
– Ärztliche Unterstützung einholen: Falls nötig, kann eine ärztliche Empfehlung helfen, um die Notwendigkeit zu unterstreichen.
– Jede private Krankenkasse handhabt das etwas anders, daher ist eine individuelle Klärung notwendig.
Hier finden Sie eine PDF-Vorlage für einen Antrag bei der privaten Kasse mit den entsprechenden Voraussetzungen!
Wir helfen Ihnen gerne dabei, den Antrag bei Ihrer Krankenversicherung zu stellen! Melden Sie sich einfach.
3. Verfügbarkeit und Preise
Verfügbarkeit 2025
Ich bin zu folgenden Zeiten nicht verfügbar:
- Ostern 2025: 14.-25. April 2025
- Pfingsten 2025: 09.-20. Juni 2025
- Sommer: 01.-30. August 2025
- Herbst: 03.-07. November 2025
- Weihnachten: 22. Dezember – 07. Januar 2026
und an den bayrischen Feiertagen.
Preise 2025
Einzelpsychotherapie (60 Minuten)
Angebot | Preis pro Sitzung | Gesamtpreis | Ersparnis |
Einzelne Sitzung | 100 € | 100 € | – |
Paket mit 5 Sitzungen | 95 € | 475 € | 25 € (5 %) |
Paket mit 10 Sitzungen | 90 € | 900 € | 100 € (10 %) |
Paartherapie (90 Minuten)
Angebot | Preis pro Sitzung | Gesamtpreis | Ersparnis |
Einzelne Sitzung | 160 € | 160 € | – |
Paket mit 5 Sitzungen | 150 € | 750 € | 50 € (6,25 %) |
Paket mit 10 Sitzungen | 140 € | 1.400 € | 200 € (12,5 %) |
Ratenzahlung
Gerne biete ich Ihnen die Möglichkeit einer Ratenzahlung an, die wir individuell festlegen können.
Beispiel:
10er-Paket für € 900,- in 5 Raten á € 180,-.
Sozialpreis
Ich biete jeweils 1 Platz für einen Sozialpreis an, der variabel nach Ihren Einkommensverhältnissen festgelegt wird. Bitte setzen Sie sich dazu mit mir in Verbindung.
Beispiel:
5er-Paket statt € 750,- für € 390,-.
4. Gespräche vor Ort oder per Videotelefonie
- Gespräche vor Ort in Kempten finden in meiner barrierefreien Praxis statt (1.Stock mit Aufzug):
Gerberstraße 27 (Ecke Kronenstraße)
87435 Kempten.
- Gespräche per Videotelefonie
finden normalerweise per Zoom statt. Sollten Sie das nicht wollen, biete ich Ihnen gerne die deutsche Videosprechstunde von RED an.
5. Erste Schritte mit Zoom
Wenn Sie zum ersten Mal Zoom nutzen, passiert Folgendes:
- Ihr Internetbrowser öffnet sich automatisch.
- Sie werden gefragt, ob Sie Zoom herunterladen und ausführen möchten.
- Falls Sie Zoom bisher nicht installiert haben, lädt Ihr Computer oder Smartphone das Programm automatisch herunter.
- Nach der Installation öffnet sich Zoom und Sie können auf „Meeting beitreten“ klicken.
- Sie können sich dann mit oder ohne Video verbinden und Ihr Mikrofon aktivieren.
Hinweis: Falls Zoom bereits auf Ihrem Gerät installiert ist, wird das Programm direkt geöffnet und Sie gelangen in den Warteraum oder direkt ins Meeting.
Was kann schiefgehen und wie lösen Sie es?
Manchmal gibt es kleine Hürden, aber keine Sorge – hier sind Lösungen für die häufigsten Probleme:
❌ Der Link funktioniert nicht
✅ Prüfen Sie, ob Sie ihn vollständig und korrekt aus Ihrer E-Mail kopiert haben. Öffnen Sie ihn in einem anderen Browser (Chrome, Firefox, Edge).
❌ Zoom lädt nicht oder öffnet sich nicht
✅ Starten Sie Ihren Computer oder Ihr Smartphone neu und versuchen Sie es erneut. Alternativ können Sie Zoom direkt über die Webseite https://zoom.us/join öffnen und die Meeting-ID aus der E-Mail eingeben.
❌ Kein Ton oder kein Mikrofon funktioniert
✅ Prüfen Sie, ob Ihr Mikrofon und Ihre Lautsprecher eingeschaltet sind. Sie können in Zoom auf das kleine Mikrofon-Symbol klicken und „Audiogerät testen“ auswählen.
❌ Die Kamera funktioniert nicht
✅ Kontrollieren Sie, ob die Kamera aktiviert ist. Eventuell müssen Sie Zoom die Berechtigung geben, Ihre Kamera zu nutzen (Einstellungen > Datenschutz & Sicherheit).
Gibt es etwas zu beachten?
✔ Planen Sie 5–10 Minuten extra ein, um sich mit Zoom vertraut zu machen, falls es Ihr erstes Mal ist.
✔ Sorgen Sie für eine stabile Internetverbindung – am besten per WLAN oder LAN-Kabel.
✔ Nutzen Sie Kopfhörer, um Rückkopplungen und störende Geräusche zu vermeiden.
✔ Falls Sie sich im Warteraum befinden, warten Sie, bis der Gastgeber Sie ins Meeting lässt.
Wir freuen uns auf Sie! Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne im Voraus an uns.